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Reparaturbonus

Reparaturbonus für defekte Elektro- und Elektronik­geräte.

Der Reparaturbonus ist ein Programm, das darauf abzielt, Bürgerinnen und Bürger in Sachsen zur Reparatur defekter Elektro- und Elektronikgeräte zu ermutigen. Es soll die Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung fördern, indem es Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Geräten schafft.

Wie erhalte ich den Bonus?

Um den Reparaturbonus erhalten zu können, müssen Sie eine Reparatur an einem defekten Elektro- oder Elektronikgerät von einem am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen vornehmen lassen. Sie können anschließend einen Antrag auf Erstattung der Reparaturkosten auf dem Förderportal Sachsen beantragen.

Hier können Sie prüfen, ob Ihr defektes Gerät gefördert wird.

Voraussetzung für den Reparaturbonus

  • Hauptwohnsitz in Sachsen: Der Reparaturbonus gilt ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.

  • Volljährigkeit: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um am Reparaturbonus teilnehmen zu können. Dies ist erforderlich, um eine rechtsverbindliche Einwilligung für die Förderung zu geben.

  • Rechnungsbetrag von mindestens 75 Euro: Die Reparaturrechnung muss einen Mindestbetrag von 75 Euro inklusive Umsatzsteuer aufweisen, um förderfähig zu sein. Rechnungen unter diesem Betrag sind nicht förderfähig.

  • Förderhöhe: Die Förderung beträgt 50% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 200 Euro pro Reparatur. Das bedeutet, dass Sie bis zu 50% der Reparaturkosten erstattet bekommen können, jedoch höchstens 200 Euro.